Was ist ein Wohngruppenzuschlag für Senioren?

Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung, die im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland gewährt wird, um das gemeinschaftliche Leben in ambulant betreuten Wohngruppen, wie zum Beispiel in Senioren-Wohngemeinschaften, zu fördern. Er soll dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten abzudecken, die durch die Organisation und Unterstützung in solchen Wohngruppen entstehen.

Hier sind die wesentlichen Punkte zum Wohngruppenzuschlag:

1. Zielgruppe: Der Zuschlag richtet sich an pflegebedürftige Personen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Eine solche Gruppe besteht in der Regel aus mindestens drei und maximal zwölf Personen, die gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus leben.

2. Voraussetzungen: Um den Zuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
– Die Wohnform muss als ambulant betreute Wohngruppe organisiert sein.
– Die Bewohner müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.
– Es muss eine gemeinsame, organisierte Pflegeform vorliegen, oft durch einen ambulanten Pflegedienst.
– Eine Präsenzkraft, die im Alltag Unterstützung leistet, muss zur Verfügung stehen.

3. Höhe des Zuschlags: Der Wohngruppenzuschlag beträgt monatlich 214 Euro pro Person (Stand: 2021). Dieser Betrag kann je nach gesetzlichen Änderungen variieren.

4. Verwendung: Der Zuschlag soll die Kosten für die Organisation der Pflege und Betreuung, die Anwesenheit einer Präsenzkraft sowie sonstige gemeinschaftlich genutzte Leistungen decken. Er kann beispielsweise für die Finanzierung der Präsenzkraft oder für spezifische Anschaffungen im Rahmen der Pflegeorganisation verwendet werden.

5. Antragstellung: Der Wohngruppenzuschlag muss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Oft sind hierfür der Nachweis der Wohngruppenstruktur und der erbrachten Pflege notwendig.

Der Wohngruppenzuschlag ist Teil einer Reihe von Leistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, einen Verbleib in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu ermöglichen und zu unterstützen, und soll insbesondere den Trend hin zu alternativen Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit fördern.